Prüfungspflicht nach § 34f GewO
Im Folgenden stellen wir Ihnen wesentliche Anforderungen im Bereich der Prüfung von Finanzanlagenvermittlern zusammen. Diese Informationen dienen als erste Orientierungshilfe. Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Die Prüfung nach § 24 FinVermV dient nicht nur der formalen Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern stellt einen wesentlichen Bestandteil der Qualitätssicherung im Bereich der Finanzanlagenvermittlung dar. Eine ordnungsgemäße Umsetzung der regulatorischen Anforderungen schafft Transparenz gegenüber Aufsicht und Anlegern und stärkt zugleich die organisatorische Struktur im Unternehmen.
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleiten wir Finanzanlagenvermittler fachlich fundiert und mit einem strukturierten Prüfungsansatz durch den gesamten Prüfungsprozess.
34f GewO: Wen betrifft die Prüfungspflicht?
Jeder Gewerbetreibende, der Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f GewO oder § 34h GewO ist, hat nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer einen Prüfungsbericht erstellen zu lassen und diesen bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres im Original an die zuständige Erlaubnisbehörde zu übermitteln.
Unter § 34f fallen Gewerbetreibende, die Finanzanlagen vermitteln oder zu ihnen beraten, ohne unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu fallen. Die Erlaubnis kann sich auf eine oder mehrere Produktkategorien beziehen:
Rechtsgrundlagen der Prüfung nach § 24 FinVermV
Die Prüfung nach § 24 FinVermV basiert auf klar definierten gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) sowie die §§ 34f und 34h Gewerbeordnung (GewO).
Diese Regelwerke legen verbindliche Anforderungen an Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater fest – insbesondere in Bezug auf Sachkunde, Dokumentation, Transparenz, den Umgang mit Zuwendungen und die jährliche Prüfungspflicht.
Die folgenden Punkte geben einen strukturierten Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen.
Finanzanlagen–
vermittlungsverordnung (FinVermV)
Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung regelt die gesetzlichen Pflichten von Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern. Ziel ist es, Qualität und Anlegerschutz bei der Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen sicherzustellen. Sie ergänzt die §§ 34f und 34h GewO und konkretisiert deren Anforderungen.

Sachkunde und Registrierung
Die FinVermV schreibt vor, dass Finanzanlagenvermittler ihre fachliche Qualifikation nachweisen und im Vermittlerregister eingetragen sein müssen. Damit wird sichergestellt, dass nur geeignete Personen Finanzanlagen vermitteln oder beraten dürfen.

Dokumentations- und Transparenzpflichten
Vermittlungs- und Beratungsvorgänge müssen vollständig dokumentiert werden. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Risiken, Kosten, Produktinformationen und Kundenerklärungen. Diese Dokumentation ist zentraler Bestandteil der Prüfung nach § 24 FinVermV.

Umgang mit Zuwendungen
Die Annahme oder Gewährung von Provisionen und sonstigen Vorteilen unterliegt klaren Offenlegungspflichten. Die ordnungsgemäße Information des Kunden ist dabei ein wesentlicher Prüfungsgegenstand.

Prüfungspflichten nach § 24 FinVermV
Für jedes Kalenderjahr ist ein Prüfungsbericht durch einen geeigneten Prüfer zu erstellen. Dieser ist bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres an die zuständige Erlaubnisbehörde zu übermitteln.

Die gesetzlichen Grundlagen der Prüfung nach § 24 FinVermV ergeben sich aus der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sowie den §§ 34f und 34h GewO. Sie regeln Qualifikation, Dokumentation, Transparenz und die jährliche Prüfungspflicht.
Die Prüfung nach IDW PS 840 n.F.
Der Prüfungsstandard IDW PS 840 n.F. konkretisiert die Durchführung der gesetzlichen Prüfung nach § 24 FinVermV. Er definiert einheitliche Maßstäbe für Planung, Durchführung und Berichterstattung der Prüfung von Finanzanlagenvermittlern.
Ziel ist es, den zuständigen Behörden ein verlässliches Bild über die ordnungsgemäße Umsetzung der regulatorischen Anforderungen im geprüften Unternehmen zu vermitteln.
Der Standard stellt sicher, dass Prüfungen nachvollziehbar, strukturiert und konsistent durchgeführt werden.
Effiziente Vorbereitung auf die Prüfung nach § 24 FinVermV
Die jährliche Prüfung nach § 24 FinVermV stellt für Finanzanlagenvermittler eine wiederkehrende regulatorische Verpflichtung dar. Eine strukturierte Vorbereitung ist entscheidend, um Prüfungen effizient und planbar durchzuführen.
In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere eine frühzeitige Aufbereitung der Beratungs- bzw. Vermittlungsdokumentation den Prüfungsaufwand deutlich reduziert und sowohl Unternehmen als auch Prüfern eine zügige Durchführung ermöglicht.
FinVermX unterstützt Finanzanlagenvermittler dabei, Prüfungsanforderungen transparent, digital und praxisnah umzusetzen und so Sicherheit für Unternehmen und Aufsicht zu schaffen.