34f-Prüfung: Die Vermittlung von VV-Lösungen als Prüfungsgegenstand
Die Vermittlung von Vermögensverwaltungen (VV-Lösungen) gewinnt für viele Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO zunehmend an Bedeutung. Rechtlich ist dabei zu beachten, dass die Vermittlung einer Vermögensverwaltung nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig ist. Allerdings endet die Zulässigkeit dort, wo eine individuelle Anlageberatung beginnt. Insbesondere Empfehlungen zu
Wer benötigt eine FinVermV-Prüfung und wann genügt eine Negativerklärung?
Diese Frage "Wer benötigt eine FinVermV-Prüfung und wann genügt eine Negativerklärung?" gehört zu den häufigsten Themen bei Finanzanlagenvermittlern. Die Antwort ist grundsätzlich einfach: Maßgeblich ist nicht der Umsatz und auch nicht die Höhe der Provisionen, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Wann besteht Prüfungspflicht? Eine FinVermV-Prüfung ist
ESG-Präferenzen richtig dokumentieren: Ein häufiger Prüfungsschwerpunkt
Seit April 2023 müssen Finanzanlagenvermittler Nachhaltigkeitspräferenzen (ESG-Präferenzen ) ihrer Kunden erheben und im Rahmen der Geeignetheitsprüfung berücksichtigen. Die praktische Umsetzung sorgt jedoch weiterhin für Unsicherheiten. Wann müssen ESG-Präferenzen abgefragt werden? Bei Neukunden müssen ESG-Präferenzen bereits vor einer Anlageempfehlung erhoben werden. Bei Bestandskunden erfolgt die Abfrage spätestens
FinVermV-Prüfung 2026: Welche Anforderungen gelten für Finanzanlagenvermittler?
Die Anforderungen an Finanzanlagenvermittler sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Gründe hierfür sind insbesondere die Umsetzung von MiFID-II-Vorgaben sowie die Einführung von Nachhaltigkeitsanforderungen in der Anlageberatung. Was wird bei einer FinVermV-Prüfung geprüft? Typische Prüfungsfelder sind: Geeignetheitsprüfung und Geeignetheitserklärung Kundeninformationen und Beratungsdokumentation Offenlegung von Kosten und
Geeignete Prüfer nach § 24 FinVermV
Viele Finanzanlagenvermittler beschäftigen sich erst kurz vor dem Abgabetermin mit der Frage, wer den erforderlichen Prüfungsbericht nach § 24 FinVermV überhaupt erstellen darf. Dabei lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf die gesetzlichen Vorgaben. Wer gilt als geeigneter Prüfer nach § 24 FinVermV? Als geeignete Prüfer nach
IDW Praxishinweis 1/2025: Was ändert sich für die FinVermV-Prüfung?
Mit dem IDW Praxishinweis 1/2025 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer seine Prüfungshinweise an die jüngsten Änderungen der FinVermV angepasst. Im Fokus stehen insbesondere ESG-Präferenzen, die Geeignetheitsprüfung sowie erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten. Warum ist der IDW Praxishinweis 1/2025 relevant? Der Praxishinweis beschreibt nicht unmittelbar neue Pflichten für