15. September 2026

Die Vermittlung von Vermögensverwaltungen (VV-Lösungen) gewinnt für viele Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO zunehmend an Bedeutung. Rechtlich ist dabei zu beachten, dass die Vermittlung einer Vermögensverwaltung nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig ist. Allerdings endet die Zulässigkeit dort, wo eine individuelle Anlageberatung beginnt. Insbesondere Empfehlungen zu konkreten Anlagestrategien oder zu einzelnen Finanzinstrumenten innerhalb einer Vermögensverwaltung können aufsichtsrechtliche Risiken begründen.

Abgrenzung zwischen Vermittlung und Beratung

Für Vermittler ist daher eine klare Trennung zwischen der zulässigen Vermittlung einer Vermögensverwaltung und einer erlaubnispflichtigen Anlageberatung von besonderer Bedeutung. Die Vorstellung von Anlagestrategien, die Erläuterung von Informationsunterlagen oder die Hinführung des Kunden zu einer Vermögensverwaltung sind grundsätzlich möglich. Problematisch können dagegen individuelle Empfehlungen zu einzelnen Fonds, Aktien oder Anleihen sowie Aussagen werden, die aus Sicht des Kunden als persönliche Anlageempfehlung verstanden werden könnten.

Relevanz für die Prüfung nach § 24 FinVermV

Im Rahmen der jährlichen Prüfung nach § 24 FinVermV kann die Vermittlung von Vermögensverwaltungen insbesondere dann relevant werden, wenn entsprechende Geschäftsmodelle oder Kooperationen mit Vermögensverwaltern bestehen. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Tätigkeit des Vermittlers innerhalb der erlaubten Grenzen erfolgt und die zugrunde liegenden Prozesse nachvollziehbar dokumentiert sind. Eine klare Rollenabgrenzung, transparente Kundenkommunikation sowie eine belastbare Dokumentation der erbrachten Leistungen tragen dazu bei, aufsichtsrechtliche Risiken zu reduzieren.

Frühzeitige Überprüfung der Vertriebsprozesse

Finanzanlagenvermittler, die Vermögensverwaltungen vermitteln oder entsprechende Kooperationen eingehen, sollten ihre Vertriebs- und Dokumentationsprozesse regelmäßig überprüfen. Eine sorgfältige Organisation erleichtert nicht nur die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, sondern schafft auch Transparenz im Rahmen der jährlichen Prüfung nach der FinVermV. Bei Fragen zu Prüfungen nach § 24 FinVermV oder zur regulatorischen Einordnung von Vertriebsmodellen unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.