25. April 2026
Mit dem IDW Praxishinweis 1/2025 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer seine Prüfungshinweise an die jüngsten Änderungen der FinVermV angepasst. Im Fokus stehen insbesondere ESG-Präferenzen, die Geeignetheitsprüfung sowie erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten.
Warum ist der IDW Praxishinweis 1/2025 relevant?
Der Praxishinweis beschreibt nicht unmittelbar neue Pflichten für Finanzanlagenvermittler. Er zeigt jedoch, welche Themen Prüfer im Rahmen der jährlichen FinVermV-Prüfung verstärkt betrachten werden. Wer die darin enthaltenen Erwartungen kennt, kann spätere Beanstandungen häufig vermeiden.
Welche Bereiche stehen besonders im Fokus?
Aktuell beobachten wir insbesondere folgende Schwerpunkte:
- Dokumentation der Geeignetheitsprüfung
- Berücksichtigung von ESG-Präferenzen
- Kundeninformationen zu Kosten und Nebenkosten
- Ordnungsgemäße Aufzeichnungen und Archivierung
- Dokumentation von Vergütungsstrukturen und Interessenkonflikten
Diese Themen wurden durch die regulatorischen Entwicklungen der letzten Jahre deutlich aufgewertet. Viele Feststellungen entstehen nicht aufgrund einer fehlerhaften Beratung, sondern wegen einer unzureichenden Dokumentation.
Fazit
Der IDW Praxishinweis 1/2025 gibt einen guten Eindruck davon, wie FinVermV-Prüfungen künftig durchgeführt werden. Vermittler sollten ihre Dokumentation regelmäßig überprüfen und insbesondere ESG- und Geeignetheitsthemen kritisch hinterfragen.
Sie sind noch auf der Suche nach einem Prüfer? Wir freuen uns darauf, Ihnen unser Vorgehen in einem gemeinsamen Termin vorzustellen.