9. Juni 2026

Die Anforderungen an Finanzanlagenvermittler sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Gründe hierfür sind insbesondere die Umsetzung von MiFID-II-Vorgaben sowie die Einführung von Nachhaltigkeitsanforderungen in der Anlageberatung.

Was wird bei einer FinVermV-Prüfung geprüft?

Typische Prüfungsfelder sind:

  • Geeignetheitsprüfung und Geeignetheitserklärung
  • Kundeninformationen und Beratungsdokumentation
  • Offenlegung von Kosten und Provisionen
  • Aufzeichnungspflichten (Taping)
  • Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten

Welche Prozesse sind fehleranfällig?

Aus unserer Erfahrung entstehen die meisten Anmerkungen in folgenden Bereichen:

  • Veraltete Kundenprofile
  • Fehlende oder zu allgemeine Geeignetheitsbegründungen
  • Unvollständige ESG-Dokumentation
  • Unzureichende Kosteninformationen
  • Lückenhafte Archivierung

Diese Aspekte lassen sich häufig mit standardisierten Prozessen vermeiden.

Fazit

Wer die FinVermV-Prüfung nicht als reine Pflichtübung versteht, sondern als Qualitätscheck der eigenen Prozesse, reduziert das Risiko von Beanstandungen und schafft gleichzeitig mehr Rechtssicherheit gegenüber Kunden und Aufsichtsbehörden.

Sie sind noch auf der Suche nach einem Prüfer? Wir freuen uns darauf, Ihnen unser Vorgehen in einem gemeinsamen Termin vorzustellen.