17. Mai 2026

Viele Finanzanlagenvermittler beschäftigen sich erst kurz vor dem Abgabetermin mit der Frage, wer den erforderlichen Prüfungsbericht nach § 24 FinVermV überhaupt erstellen darf. Dabei lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf die gesetzlichen Vorgaben.

Wer gilt als geeigneter Prüfer nach § 24 FinVermV?

Als geeignete Prüfer nach § 24 FinVermV kommen insbesondere folgende Berufsgruppen in Betracht:

  • Wirtschaftsprüfer
  • vereidigte Buchprüfer
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Buchprüfungsgesellschaften
  • Prüfungsverbände

Darüber hinaus können auch andere öffentlich bestellte oder zugelassene Personen als Prüfer tätig werden, sofern sie aufgrund ihrer Vorbildung und Erfahrung in der Lage sind, eine ordnungsgemäße Prüfung des jeweiligen Gewerbebetriebs durchzuführen. Als Beispiel werden regelmäßig Steuerberater genannt.

Wer ist als Prüfer ungeeignet?

Nicht jede fachlich qualifizierte Person darf die Prüfung durchführen. Ungeeignet sind insbesondere Personen, bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht. Dies kann beispielsweise bei familiären Verbindungen oder anderen engen persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen der Fall sein.

Warum die Wahl des Prüfers wichtig ist

Der Prüfungsbericht dient der zuständigen Aufsichtsbehörde als Nachweis dafür, dass die Anforderungen der FinVermV eingehalten wurden. Fehlerhafte oder unvollständige Prüfungen können erhebliche Folgen haben. Nach § 26 FinVermV stellt unter anderem die nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Übermittlung eines Prüfungsberichts eine Ordnungswidrigkeit dar. Die möglichen Konsequenzen reichen von Bußgeldern bis hin zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen.

FinVermX: Digitale FinVermV-Prüfung

Die fachliche Qualifikation des Prüfers ist die eine Seite. Ebenso wichtig ist ein effizienter Prüfungsprozess. Gerade kleinere und mittelgroße Vermittler möchten den Aufwand für die jährliche Prüfung möglichst gering halten. Mit FinVermX, der digitalen Prüfungsplattform der nuValid GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, können Unterlagen strukturiert und digital bereitgestellt werden. Standardisierte Abfragen, digitale Dokumentenanforderungen und ein transparenter Prüfungsprozess helfen dabei, den organisatorischen Aufwand für Vermittler deutlich zu reduzieren.

Mit FinVermX bietet die nuValid GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine digitale Lösung für die effiziente Durchführung von Prüfungen nach § 24 FinVermV und unterstützt Finanzanlagenvermittler dabei, ihren gesetzlichen Pflichten mit möglichst geringem administrativem Aufwand nachzukommen.

Sie sind noch auf der Suche nach einem Prüfer? Wir freuen uns darauf, Ihnen unser Vorgehen in einem gemeinsamen Termin vorzustellen.