Wer benötigt eine FinVermV-Prüfung und wann genügt eine Negativerklärung?
Diese Frage "Wer benötigt eine FinVermV-Prüfung und wann genügt eine Negativerklärung?" gehört zu den häufigsten Themen bei Finanzanlagenvermittlern. Die Antwort ist grundsätzlich einfach: Maßgeblich ist nicht der Umsatz und auch nicht die Höhe der Provisionen, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Wann besteht Prüfungspflicht? Eine FinVermV-Prüfung ist
ESG-Präferenzen richtig dokumentieren: Ein häufiger Prüfungsschwerpunkt
Seit April 2023 müssen Finanzanlagenvermittler Nachhaltigkeitspräferenzen (ESG-Präferenzen ) ihrer Kunden erheben und im Rahmen der Geeignetheitsprüfung berücksichtigen. Die praktische Umsetzung sorgt jedoch weiterhin für Unsicherheiten. Wann müssen ESG-Präferenzen abgefragt werden? Bei Neukunden müssen ESG-Präferenzen bereits vor einer Anlageempfehlung erhoben werden. Bei Bestandskunden erfolgt die Abfrage spätestens
FinVermV-Prüfung 2026: Welche Anforderungen gelten für Finanzanlagenvermittler?
Die Anforderungen an Finanzanlagenvermittler sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Gründe hierfür sind insbesondere die Umsetzung von MiFID-II-Vorgaben sowie die Einführung von Nachhaltigkeitsanforderungen in der Anlageberatung. Was wird bei einer FinVermV-Prüfung geprüft? Typische Prüfungsfelder sind: Geeignetheitsprüfung und Geeignetheitserklärung Kundeninformationen und Beratungsdokumentation Offenlegung von Kosten und
Geeignete Prüfer nach § 24 FinVermV
Viele Finanzanlagenvermittler beschäftigen sich erst kurz vor dem Abgabetermin mit der Frage, wer den erforderlichen Prüfungsbericht nach § 24 FinVermV überhaupt erstellen darf. Dabei lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf die gesetzlichen Vorgaben. Wer gilt als geeigneter Prüfer nach § 24 FinVermV? Als geeignete Prüfer nach
IDW Praxishinweis 1/2025: Was ändert sich für die FinVermV-Prüfung?
Mit dem IDW Praxishinweis 1/2025 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer seine Prüfungshinweise an die jüngsten Änderungen der FinVermV angepasst. Im Fokus stehen insbesondere ESG-Präferenzen, die Geeignetheitsprüfung sowie erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten. Warum ist der IDW Praxishinweis 1/2025 relevant? Der Praxishinweis beschreibt nicht unmittelbar neue Pflichten für
FinVermX – eine digitale Plattformlösung für Prüfungen nach § 24 FinVermV
Mit FinVermX haben wir eine digitale Plattformlösung entwickelt, um Prüfungen nach § 24 FinVermV effizient, strukturiert und konsequent digital durchzuführen. Hinter FinVermX steht die nuValid GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die als geeigneter Prüfer nach § 24 Abs. 3 FinVermV anerkannt ist. Prüfung nach § 24 FinVermV effizient durchführen